Die Weiterbildung ist nach SGB II und III anerkannt. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist die Übernahme der Kosten durch die örtliche Agentur für Arbeit / Jobcenter möglich.
Die Teilnahme an den Lehrgängen ist für Sie mit einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kostenlos.
Fragen Sie hierzu Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Es besteht auch die Möglichkeit Bildungsschecks einzulösen.